Hilfen zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung sind gesetzlich geregelte Unterstützungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe (§ 27 SGB VIII), die Familien helfen, wenn die Erziehung eines Kindes ohne Hilfe nicht mehr gesichert ist. Sie stärken Eltern, schützen Kinder und sichern deren Entwicklung durch Beratung, Begleitung oder stationäre Angebote – immer in Absprache mit dem Jugendamt.
Angebotene Hilfebereiche beim Kinderschutzbund KV Mansfeld-Südharz e.V.
Der Kinderschutzbund KV Mansfeld-Südharz e.V. bietet gezielt drei Bereiche der Hilfen zur Erziehung an:
Schulbegleitung: Individuelle Unterstützung für Kinder bei schulischen Herausforderungen, um Lernfortschritte zu fördern und den Schulweg zu erleichtern.
Familienhilfe: Sozialpädagogische Begleitung im Familienalltag, Beratung und praktische Hilfestellung, um Erziehungsbelastungen zu mindern und Stärken der Familie zu nutzen.
Tagesgruppen: Betreute Gruppenangebote für Kinder, die Entlastung für Eltern bieten und Förderung durch Spiel, Lernen und soziale Interaktion ermöglichen.
So greifen Sie Hilfe auf:
Kontaktieren Sie das örtliche Jugendamt für einen Hilfeplan oder wenden Sie sich direkt an den Kinderschutzbund KV Mansfeld-Südharz e.V. für Beratung und Vermittlung. Die Angebote sind kostenfrei nach Prüfung des Bedarfs.