Hilfen zur Erziehung

(SGB VIII)

 

 

Eltern haben bei der Erziehung eines Kindes bzw. eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall und wird durch das Jugendamt entschieden.

 

Unsere Angebote:

 

Tagesgruppen (SGB VIII § 32)

 

 

 

Familienhilfe/ Flexible Erziehungshilfen (SGB VIII § 31)

 

Schulbegleitung (SGB VIII § 35a)

Nummer gegen Kummer

Nummer gegen Kummer

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